SEPA-Lastschriftmandat

Grundlage für die Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens ist eine Autorisierung, das SEPA-Lastschriftmandat. Das SEPA-Mandat ist eine Vereinbarung zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahler, die dem Zahlungsempfänger gestattet, Lastschriften zulasten des Kontos des Zahlers einzureichen. Es ersetzt die bisherige Einzugsermächtigung. Die kontoführende Bank des Zahlers wird autorisiert, mit dem ausgewiesenen Betrag das Konto des Zahlers zu belasten.

 

SEPA-Lastschriftmandate müssen in Schriftform mit der Originalunterschrift des Kontoinhabers vorliegen.

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