Softwarelizenzbedingungen zur Software cosmoSync für die Verwendung von Google-Diensten

Präambel

Gegenstand dieser Softwarelizenzbedingungen (nachfolgend: SOFTWARELIZENZBEDINGUNGEN) ist die Übertragung von Nutzungsrechten bzgl. der Software cosmoSync für die Verwendung von Google-Diensten (nachfolgend: cosmoSync) des Unternehmens cosmolink Consulting GmbH & Co. KG, Neunkircher Straße 8, 66557 Illingen (nachfolgend: cosmolink) an den Nutzer (nachfolgend: NUTZER), der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

Die cosmolink cosmoSync Software ist ein neuartiges und höchst innovatives Softwareprodukt auf Basis des combit CRM, um den Informationsaustausch zwischen combit und einem Drittsystem, in diesem Falle Google, im Rahmen eines Concurrent-User-Lizenzmodells effizient umzusetzen. Hierzu steht nur eine Lizenzart zur Verfügung.

Dienstleistungen wie Beratung, Installation, Einweisung, Schulung, individuelle Anpassungen der cosmoSync (Customizing), die Anbindung von Nutzersystemen, Support, Wartung oder andere Dienstleistungen sind nicht Bestandteil dieser Lizenzbedingungen. Derartige Dienstleistungen sind bei cosmolink gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Es können durch den NUTZER individuelle Schnittstellen, wie beispielsweise eine Schnittstelle zu einer ERP-Lösung (Enterprise-Resource-Planning), erworben werden.

Dem NUTZER ist die Verwendung dieser Lizenzbedingungen durch cosmolink bekannt. Er hatte die Möglichkeit, von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Lizenzbedingungen beinhalten, sowie besondere Garantien und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder Hilfspersonen von cosmolink erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn cosmolink hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt. Abweichende Nutzungsbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des NUTZERS erkennt cosmolink nicht an, es sei denn, cosmolink hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

Definitionen

  • cosmolink – cosmolink Consulting GmbH & Co. KG, Neunkircher Straße 8, 66557 Illingen;
  • NUTZER – Vertragspartner von cosmolink;
  • SOFTWARELIZENZBEDINGUNGEN – Diese Lizenzbedingungen für die Software cosmoSync;
  • cosmoSync – Software auf Basis des combit CRM, um den Informationsaustausch zwischen combit und einem Drittsystem, in diesem Falle Google umzusetzen;
  • cosmoSync-LIZENZEN – Enterprise Lizenzen gem. Ziffer 3.3.

2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Preise

2.1.   Gegenstand dieser SOFTWARELIZENZBEDINGUNGEN ist ausschließlich die Lizenzierung der Software cosmoSync, d.h. die Einräumung von Nutzungsrechten gem. Ziffer 3.1ff, 3 und 7 dieser SOFTWARELIZENZBEDINGUNGEN.

2.2.   cosmoSync setzt eine gültige Version des combit Relationship Manager ab Version 9 und einer combit Solution voraus. Weitere Solutions können gesondert durch den NUTZER erworben werden.

2.3.   Es gelten die am Tag der Lizenzierung gültigen Preise, wie sie im betreffenden Angebot, dem Vertrag und ggf. dessen Anlagen oder auf www.cosmolink.de einsehbar sind. Die angegebenen Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.4.   Der NUTZER hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der jeweiligen cosmolink-LIZENZ von cosmoSync seinen Anforderungen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der jeweiligen cosmolink-LIZENZ und von cosmoSync bekannt.

2.5.   Maßgebend für Umfang, Art‚ und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der ggf. beiderseits unterzeichnete Vertrag und ggf. dessen Anlagen sowie das Angebot von cosmolink.

2.6.   Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien.

2.7.   Der NUTZER erhält cosmoSync als Download von cosmolink.

2.8.   Der NUTZER hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quelltextes von cosmoSync.

2.9.   cosmoSync ist durch Schutzrechte rechtlich geschützt. Derartige Rechte, die gegebenenfalls auch cosmolink zustehen können, wie beispielsweise das Urheberrecht, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an cosmoSync sowie an sonstigen Gegenständen, die cosmolink dem NUTZERN im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich cosmolink zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, besitzt cosmolink entsprechende Verwertungsrechte. cosmolink sichert zu, dass cosmoSync nicht gegen Rechte Dritter verstößt.

3. Nutzungsrechte, Allgemeine Regelungen zur Lizenzierung von cosmoSync

3.1.   Die Lizenzierung von cosmoSync umfasst ein einfaches, nicht übertragbares, gegebenenfalls zeitlich und örtlich unbeschränktes Recht des NUTZERS, die zum Zeitpunkt der Auslieferung aktuelle Version von cosmoSync im Rahmen des gewählten Lizenzmodells gem. Ziffer 3.3 auf einem einzigen Serversystem (physisch oder virtualisiert oder als Servercluster) und jeweils mit der lizenzierten Anzahl gleichzeitig zu eigenen Zwecken nutzen zu dürfen.

3.2.   Für jede weitere, von dem bestehenden cosmoSync Server losgelöste Server-Instanz, z.B. für Auslandsgesellschaften und Tochtergesellschaften ist eine gesonderte cosmolink-LIZENZ notwendig. Jede Server-Instanz benötigt einen eigenen cosmoSync Product-Key. Die Lizenzgebühren richten sich dabei nach dem Angebot von cosmolink bzw. einem gesonderten Softwarelizenzvertrag.

3.3.   Der NUTZER erhält eine Enterprise Lizenz Edition für cosmoSync. Der Umfang der jeweiligen Lizenz ist im betreffenden Angebot, soweit existent, dem betreffenden Rahmenvertrag und dessen Anlagen oder im Rahmen eines Produktdatenblattes auf www.csomsolink.de einsehbar.

3.4.   Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme usw. von cosmolink, die dem NUTZER vor oder nach Vertragsabschluss zugänglich werden, gelten als geistiges Eigentum und als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis von cosmolink. Sie dürfen ohne schriftliche Gestattung von cosmolink nicht in gleich welcher Weise genutzt werden und sind nach Ziffer 9 dieser SOFTWARELIZENZBEDINGUNGEN geheim zu halten.

3.5.   Alle anderen Verwertungshandlungen, insbesondere die Vermietung, der Verleih und die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form, Gebrauch von cosmoSync für oder durch Dritte (z.B. durch Outsourcing, Rechenzentrumstätigkeiten, Application Service Providing, Anbieten von Cloud-Diensten) sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung cosmolink nicht erlaubt.

3.6.   Die besonderen Regelungen in Ziffer 4 dieser SOFTWARELIZENZBEDINGUNGEN gehen diesen allgemeinen Regelungen vor.

3.7.   Der NUTZER ist nur nach den folgenden Regeln und nach Durchführung der folgenden Vorgänge berechtigt, cosmoSync oder Teile davon an einen Dritten weiterzugeben:

  • Nur auf einem einzigen Datenträger.
  • Der NUTZER löscht alle anderen Kopien von cosmoSync (gleich in welchem Stand), insbesondere auf Datenträgern und in Fest- oder Arbeitsspeichern. Der NUTZER gibt die Nutzung endgültig auf. Er verpflichtet sich, diese Vorgänge vor der Weitergabe des Datenträgers an den Dritten durchzuführen und die Vernichtung unverzüglich cosmolink unaufgefordert schriftlich zu bestätigen, sowie cosmolink unaufgefordert über die Weitergabe in Textform zu informieren und über die Identität des Dritten zu informieren.
  • Die Weitergabe an den Dritten erfolgt auf Dauer, also ohne Rückgabeanspruch oder Rückerwerbsoption.
  • Der Dritte verpflichtet sich schriftlich unmittelbar gegenüber cosmolink, dass er diese Lizenzbedingungen unmittelbar gegenüber cosmolink einhalten wird.
  • Der NUTZER hat dem Dritten alle Pflichten aus diesen Lizenzbedingungen im Verhältnis zu cosmolink aufzuerlegen.
  • Die Übertragung von Nutzungsrechten von dem NUTZER auf den Dritten ist erst nach Zustimmung von cosmolink wirksam. cosmolink ist zur unverzüglichen Zustimmung verpflichtet, wenn der Übertragung keine wichtigen Gründe (z.B. Konkurrenzschutz) entgegenstehen. Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen keine Reaktion von cosmolink, gilt die Zustimmung als erteilt.

4. Pflichten des NUTZERN

4.1.   Der NUTZER ist verpflichtet, die von cosmolink gelieferte Software cosmoSync unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) fachkundig zu untersuchen und erkennbarere Mängel in Textform unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen.

4.2.   Es obliegt dem NUTZER die gelieferte Software cosmoSync gründlich auf Verwendbarkeit für den geplanten Einsatzzweck zu testen, bevor er mit der produktiven Nutzung beginnt. Dies gilt auch für neuere Softwareversionen von cosmoSync, Updates oder Patches die der NUTZER im Rahmen der Gewährleistung oder eines Pflegevertrages von cosmolink erhält.

4.3.   Der NUTZER trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass cosmoSync ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung). Es liegt in seiner Verantwortung, die Funktionsfähigkeit seiner IT-Systeme beim Einsatz von cosmoSync sicherzustellen. Die Regelungen in Ziffer 8 bleiben unberührt.

5. Sachmängel

5.1.   cosmoSync hat die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. cosmoSync genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Software dieser Art‚ übliche Qualität. Eine Funktionsbeeinträchtigung von cosmoSync, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.

5.2.   Bei Sachmängeln kann cosmolink zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von cosmolink durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung einer Softwareversion, die den Mangel nicht aufweist, oder dadurch, dass cosmolink Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden (Workaround). Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen. Eine gleichwertige neue Programmversion oder die gleichwertige vorhergehende Programmversion ohne den Fehler ist vom NUTZERN zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist.

5.3.   Der NUTZER ist verpflichtet, cosmolink bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung zu unterstützen, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, cosmolink umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. cosmolink kann die Mangelbeseitigung nach seiner Wahl vor Ort oder in seinen Geschäftsräumen durchführen. cosmolink ist berechtigt, Leistungen auch durch Fernwartung zu erbringen. Der NUTZER hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und cosmolink nach entsprechender vorheriger Ankündigung elektronischen Zugang zur der SOFTWARE Installation zu gewähren.

5.4.   Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der NUTZER die SOFTWARE ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von cosmolink verändert, außerhalb der für die SOFTWARE vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient hat. cosmolink kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird und der NUTZER die Mangelrüge zumindest fahrlässig erhoben hatte. Die Beweislast für das Nichtvorliegen von Fahrlässigkeit liegt beim NUTZERN.

5.5.   Wenn cosmolink die Nacherfüllung endgültig verweigert oder diese endgültig fehlschlägt oder dem NUTZER nicht zumutbar ist, kann der NUTZER entweder vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen und zusätzlich Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen.

5.6.   Ansprüche wegen Sachmängeln an cosmoSync verjähren regelmäßig in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Erhalt der für die Aktivierung von cosmoSync erforderlichen Lizenzschlüssel.

6. Rechtsmängel

6.1.   cosmolink gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung von cosmoSync durch den NUTZER keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leistet cosmolink dadurch Gewähr, dass cosmolink dem NUTZER nach Wahl von cosmolink eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an cosmoSync oder an gleichwertigen Programmen verschafft.

6.2.   Der NUTZER unterrichtet cosmolink unverzüglich schriftlich, falls Dritte Schutzrechte (z.B. Urheber- oder Patentrechte) an cosmoSync geltend machen. Der NUTZER ermächtigt cosmolink, die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu führen. Solange cosmolink von dieser Ermächtigung Gebrauch macht, darf der NUTZER von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von cosmolink anerkennen; cosmolink wehrt dann die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den NUTZERN von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des NUTZERS (z.B. der vertragswidrigen Nutzung von cosmoSync) beruhen.

6.3.   Die Ziffern 5.2, 5.4 und 5.5 dieser SOFTWARELIZEZBEDINGUNGEN gelten entsprechend.

6.4.   Ansprüche wegen Rechtsmängeln an cosmoSync verjähren regelmäßig in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Erhalt der für die Aktivierung von cosmoSync erforderlichen Lizenzschlüssel.

7. Beginn und Ende der Rechte des NUTZERS

7.1.   Nutzungsrechte nach diesen SOFTWARELIZENZBEDINGUNGEN gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vertragsgemäßen Vergütung auf den NUTZER über.

7.2.   cosmolink kann die gem. Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte aus wichtigem Grund durch schriftliche Kündigung beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn cosmolink das weitere Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn der NUTZER die geschuldete Vergütung nicht zahlt oder in erheblicher Weise gegen diese SOFTWARELIZENZBEDINGUNGEN verstößt.

7.3.   Wenn die Nutzungsrechte des NUTZERS nicht Kopien von cosmoSync verlangen oder die schriftliche Versicherung, dass sie vernichtet wurden, außerdem die Löschung oder Vernichtung aller Kopien von cosmoSync und die schriftliche Versicherung, dass dies geschehen ist.

8. Haftung / Haftungsbeschränkung

8.1.   cosmolink haftet im Rahmen der Lizenzierung von cosmoSync abseits von Gewährleistungsansprüchen gem. Ziffer 5  nur nach den nachfolgenden Bestimmungen:

8.2.   Die Haftung von cosmolink ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit von cosmolink, seiner Mitarbeiter, seiner Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Soweit die Haftung von cosmolink ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von cosmolink.

8.3.   Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung durch cosmolink oder durch einen Erfüllungsgehilfen von cosmolink beruhen, haftet cosmolink unbeschränkt.

8.4.   Für sonstige Schäden, die auf anderen Pflichtverletzungen durch cosmolink beruhen, haftet cosmolink nur unbeschränkt, wenn eine garantierte Beschaffenheit nicht vorhanden ist oder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von cosmolink vorliegt.

8.5.   Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit von cosmolink verursacht werden, haftet cosmolink nur, sofern durch cosmolink eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung einer wesentlichen Vertragspflicht von besonderer Bedeutung ist (auch sog. Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Lizenzgewährung typischerweise gerechnet werden muss. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der NUTZER regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

8.6.   Die Haftung von cosmolink für schuldhaften Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass Inhalte auf Grund eines Fehlers von cosmoSync unlesbar gemacht werden sollten.

8.7.   Die Haftung von cosmolink nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).

9. Eigentumsvorbehalt

9.1.   Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich cosmolink das Eigentum und alle weiteren Rechte an cosmoSync vor. cosmolink ist insbesondere berechtigt, dem NUTZER die weitere Nutzung von cosmoSync zu untersagen und ggf. die Herausgabe sämtlicher Kopien bzw. – soweit eine Herausgabe nicht möglich ist – deren Löschung zu verlangen, wenn der NUTZER seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder sich sonst vertragswidrig verhält.

9.2.   Sollte vor der vollständigen Bezahlung der Lizenz ein Dritter Zugriff auf cosmoSync nehmen, ist der NUTZER verpflichtet, diesen Dritten über den Eigentumsvorbehalt von cosmolink zu informieren und den Verkäufer sofort per E-Mail über den Zugriff des Dritten zu benachrichtigen.

10. Geheimhaltung und Datenschutz

10.1. cosmolink und der NUTZER verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekanntwerdenden Gegenstände (z.B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn,

  • sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt.
  • sie waren bei Vertragsschluss dem NUTZER ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht bekannt.
  • sie wurden unabhängig und ohne Kenntnis der rechtlich geschützten Gegenstände und/oder der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entwickelt
  • sie wurden dem NUTZER ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht von einer anderen Quelle als von cosmolink bekannt gemacht.
  • durch Bekanntgabe der rechtlich geschützten Gegenstände und/oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse wird kein Eigentum oder werden keine Nutzungsrechte daran übertragen.

10.2. Der NUTZER muss diese rechtlich geschützten Gegenstände und/oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse so verwahren und sichern, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.

10.3. Der NUTZER macht die Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit in Bezug auf die Vertragsdurchführung.

10.4. Des Weiteren wird auf die Datenschutzerklärung der Website www.cosmolink.de verwiesen.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2. Ist der NUTZER Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie Erfüllungsort der Geschäftssitz von cosmolink in 66557 Illingen.

11.3. Dasselbe gilt, wenn der NUTZER Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis von cosmolink, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

Disclaimer:

Diese Software kann nicht als rechtliche Beratung für Ihr Unternehmen dienen, auf die Sie sich bei der Einhaltung der Datenschutzgesetze der EU z.B. bei der Einhaltung der DSGVO und dem BDSG-neu, stützen können. Wir weisen Sie deshalb darauf hin, dass Sie bei rechtssicherem Beratungsbedarf über die Ausgestaltung Ihrer Geschäftsprozesse, z.B. im Hinblick auf den Datenschutz, einen Anwalt hinzuziehen sollten